AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Sandkuhl Werbeartikel GmbH

Jede von den nachstehenden Bedingungen abweichende Regelung bedarf zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

1. Unsere allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für alle mit uns abgeschlossenen Rechtsgeschäfte sowie auch für alle Folgegeschäfte, selbst dann, wenn bei deren Abschluss nicht nochmals auf diese Bedingungen hingewiesen wird.

2. Unsere Preise verstehen sich freibleibend ab Fabrik, ausschließlich Verpackung, die zu Selbstkosten berechnet wird. Eine Rückgabe der Verpackung ist ausgeschlossen.

3. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Für Transportverzögerungen und durch Beschädigung der Verpackung verursachte Mängel übernehmen wir keine Haftung; dies gilt auch bei vereinbarter Lieferung frei Haus.

4. Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress gem. §§ 478, 479 BGB). Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten alle Produktbeschreibungen, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind oder von uns (insbesondere in Katalogen oder auf unserer Internet-Homepage) öffentlich bekannt gemacht wurden. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. 1 S. 2 und 3 BGB). Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (z.B. Werbeaussagen) übernehmen wir jedoch keine Haftung. Die Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich Anzeige zu machen. Versäumt der Käufer die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten. Der Käufer hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Käufer die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, tragen wir, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls können wir vom Käufer die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Käufer nicht erkennbar. Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Käufer zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht. Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nicht.

5. Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von uns bei Annahme der Bestellung angegeben.

Sofern wir Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Käufer hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers werden wir unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, weder uns noch unseren Zulieferer ein Verschulden trifft oder wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind. Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Käufer erforderlich. Geraten wir in Lieferverzug, so kann der Käufer pauschalierten Ersatz seines Verzugsschadens verlangen. Die Schadenspauschale beträgt für jede vollendete Kalenderwoche des Verzugs 0,5% des Nettopreises (Lieferwert), insgesamt jedoch höchstens 5% des Lieferwerts der verspätet gelieferten Ware. Uns bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Käufer gar kein Schaden oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist. Die Rechte des Käufers gem. § 9 dieser AGB und unsere gesetzlichen Rechte, insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung), bleiben unberührt

6. Wir sind berechtigt, von erteilten Aufträgen zurückzutreten, falls uns nach Auftragsbestätigung ungünstige Auskünfte über den Auftraggeber erteilt werden oder wenn dieser mit der Bezahlung früherer Lieferungen im Verzug gerät. Bei Neukunden behalten wir uns das Recht der Nachnahme-Lieferung mit 3% Skonto vor. Lieferungen ins Ausland erfolgen gegen Vorkasse mit 3% Skonto bzw. gegen Nachnahme oder unwiderrufliches Akkreditiv. Bei Betriebsstörungen werden wir von unserer Lieferpflicht frei.

7. Die Ware wird von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert. Sie bleibt unser Eigentum bis zur vollen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer. Der Käufer ist verpflichtet, Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware oder die abgetretenen Forderungen uns sofort mitzuteilen. Sicherungsübereignungen, Sicherungsverkäufe, Verpfändungen sowie anderweitige Verfügungen über die von uns gelieferte Vorbehaltsware bedürfen unserer Einwilligung. Falls der Kunde in Konkurs gerät, sind wir berechtigt, vom Konkursverwalter die Abtretung des Rechts auf die noch offenen Gegenleistungen für die vom Gemeinschuldner weiterveräußerte Ware zu verlangen.

8. Die Verpflichtungen des Käufers zur Zahlung bei Fälligkeit wird durch Gegenansprüche nicht berührt. Der Käufer ist insbesondere nicht berechtigt, gegenüber unseren Forderungen aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben.

9. Falls uns eine Lieferung von Gegenständen nach Zeichnungen, Mustern oder Modellen übertragen wird, übernimmt der Besteller die Gewähr, dass durch die Anfertigung bzw. Lieferung Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Der Besteller hat uns von allen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung von Schutzrechten freizustellen.

10. Bei Vorlage von Ausführungsskizzen ist die vom Besteller genehmigte Skizze allein maßgebend. Für Falschlieferungen, die durch unklare Angaben entstehen, haften wir nicht. Mehr- oder Minderlieferung bis zu 10% der bestellten Menge behalten wir uns vor.

11. Die Bezahlung unserer Ware hat innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto Kasse oder innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2% Skonto zu erfolgen. Jede Zahlung wird auf die älteste, offene Rechnung verbucht. Alle offenen Rechnungen, auch soweit sie im einzelnen erst später fällig oder valutiert sind, werden zur sofortigen Zahlung fällig, wenn der Kunde mit der Zahlung einer älteren Rechnung mehr als 5 Tage in Verzug gerät. Bei der Annahme von Schecks wird die damit gewährte Stundung ohne weitere Erklärung hinfällig, sobald dieser nicht eingelöst wird. Der Käufer kommt ohne Mahnung oder Fristsetzung in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum oder der auf der Rechnung angegebenen Nettofälligkeit Zahlung leistet. Bei Zielüberschreitung erfolgt Berechnung von Verzugszinsen jeweils 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank.

12. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt in angemessener, sorgfältiger und vertraulicher Weise unter Einhaltung der geltenden nationalen und internationalen Gesetze und Verordnungen, einschließlich der DatenschutzGrundverordnung („DSGVO“).  Dies beinhaltet auch die Zusammenarbeit mit betroffenen Personen bzw. die Bearbeitung berechtigter Anfragen dieser Personen im Sinne der DSGVO. Des Weiteren werden personenbezogene Daten nur in einer Weise be- bzw. verarbeitet, die mit den Zielen und Zwecken, die der Erlangung dieser Daten zugrunde liegen, vereinbar ist. Die Daten dürfen nicht länger als notwendig gespeichert oder bearbeitet werden. Es werden geeignete technische und organisatorische Vorkehrungen getroffen, um sicherzustellen, dass personenbezogene Daten gegen Zerstörung, Verlust oder jegliche Form der rechtswidrigen Verarbeitung geschützt werden, wobei der jeweilige Stand der Technik und die Art der Verarbeitung berücksichtigt werden. Sofern zutreffend, ist der Auftraggeber verpflichtet, auf Verlangen von der Sandkuhl Werbeartikel GmbH unverzüglich einem Vertrag zuzustimmen, der von der Sandkuhl Werbeartikel GmbH gemäß Artikel 28 DSGVO (Auftragsverarbeitungsvertrag) in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten aufgesetzt wird, dies, sofern nicht bereits ein diesbezüglicher Vertrag zwischen den Parteien abgeschlossen wurde, der als ein Vertrag im Sinne dieser Bestimmung gelten kann. Die Sandkuhl Werbeartikel GmbH setzt den Auftraggeber so bald wie möglich, in jedem Falle aber ohne unzumutbare Verzögerung, über eine Verletzung des Schutzes persönlicher Daten in Kenntnis, sofern es sich um personenbezogene Daten handelt, die im Rahmen eines zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages vom Auftraggeber erhalten wurden oder sofern es sich um Daten des Auftraggebers handelt, die von der Sandkuhl Werbeartikel GmbH be- bzw. verarbeitet werden und/oder sofern es sich um Daten handelt, die sich auf Personen beziehen, die ebenfalls von diesem Vertrag betroffen sind.

13. Erfüllungsort für alle Lieferungen ist Hilden. Gerichtsstand ist das für Hilden zuständige Gericht.

SANDKUHL WERBEARTIKEL GmbH

Stand 01.05.2018

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